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BFH, 18.11.1955 - III 92/54 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Befreiung einer Kreishandwerkerschaft von der Vermögensabgabe - Zurechnung zu den Berufsvertretungen oder Berufsverbänden - Zusammenfassung von Angehörigen verschiedener Zweige der gewerblichen Wirtschaft in einem Verband
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 61, 517
- BStBl III 1955, 398
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.07.1955 - I 104/53 U
Auszug aus BFH, 18.11.1955 - III 92/54 U
Der Bundesfinanzhof hat in dem Urteil I 104/53 U vom 12. Juli 1955 (Bundessteuerblatt 1955 III S. 271) zur Frage der Befreiung eines Berufsverbandes von der Körperschaftsteuer nach § 4 Abs. 1 Ziff. 8 des Körperschaftsteuergesetzes eingehend dargelegt, daß die Zusammenfassung von Angehörigen verschiedener Zweige der gewerblichen Wirtschaft in einem Verband (horizontale Gliederung) - im Gegensatz zu der rein fachlichen Zusammenfassung (vertikale Gliederung) - der Anerkennung des Verbandes als "Berufsverband" nicht entgegenstehe, wenn im übrigen der betreffende Verband die allgemeinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder wahrnehme.
- BFH, 31.07.1985 - II R 242/82
Grundsteuer - Landwirtschaftskammer - Nutzung für öffentlichen Dienst - …
Ähnlich wie im vorliegenden Falle hat der BFH schon früher die Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalens beurteilt als "Selbstverwaltungskörperschaften, die die Interessen eines Berufsstandes wahrnehmen und für dessen Förderung sorgen sollen" (Urteil vom 16. Juli 1965 III 180/64 U, BFHE 83, 171, BStBl III 1965, 563; vgl. ferner Urteil vom 18. November 1955 III 92/54 U, BFHE 61, 517, BStBl III 1955, 398, betreffend eine Kreishandwerkerschaft als Berufsvertretung oder Berufsverband).